Etiketten-Schwindel – Teil 4
Schönfärberei bei Zusatzstoffen: Wie die Hersteller ihre Aromen, Geschmacksverstärker und Extrakte tarnen.
»Ohne künstliche Farbstoffe«
Ein hilfreicher Hinweis, besonders für Eltern. Denn der Zusammenhang zwischen den sogenannten Azofarbstoffen in quietschbunten Süßigkeiten und dem Zappelphilipp- Syndrom (ADHS) scheint neuen Studien zufolge so eindeutig, dass sogar die EU-Gesetzgebung Handlungsbedarf sieht Die Warnung „Kann sich nachteilig auf die Aktivität und Konzentration von Kindern auswirken“ muss künftig auf Lebensmitteln stehen, die diese Schönfärber enthalten. Allerdings, bei allem Streben nach Natürlichkeit mögen wir Verbraucher gerne Farbe. Doch die meisten industriell hergestellten Lebensmittel sehen ohne Kosmetik ziemlich langweilig aus Vanilleeis wäre kalkweiß, und die halbe Erdbeere im Fruchtjoghurt würde höchstens ein zartes Rosa zustande bringen. Immerhin: Die Industrie greift jetzt häufiger auf färbende Gewürz- und Pflanzenextrakte zurück.
»Ohne künstliche Aromen«
Einfaches Spiel für die Industrie Künstlich sind nämlich nur die wenigsten Geschmacksgeber. Und fast immer werden „natürliche Aromen“ verwendet. Die dürfen so heißen, weil der Ausgangsstoff, aus dem sie hergestellt werden, natürlich ist. Das sind bei Erdbeeraroma meist Sägespäne, und Zedernholz gibt Himbeeraroma. Im Labor wird mithilfe von speziellen Bakterien, Hefen oder Pilzen dann der Fruchtgeschmack erzeugt.
»Ohne (künstliche) Geschmacksverstärker«
Eine Tütensuppe ohne Geschmacksverstärker? Möglich machen es Lücken im Gesetz, denn auch Zutaten wie „Würze“, „Hefeextrakt“ oder „Sojahydrolysat“ enthalten Glutamate – diese müssen dann aber nicht zusätzlich deklariert werden. Und auch beigefügte Aromen enthalten oft Glutamat zur Geschmacksverstärkung.
»Laut Gesetz«
- Vorne auf der Packung steht mit Sternchen (*) Ohne Konservierungsstoffe“ oder Ohne Zuckerzusatz“. Hinten im Kleingedruckten ist zu lesen: * = Laut Gesetz“. Dahinter verbirgt sich Folgendes: Bestimmte Grundnahrungsmittel wie Gemüsekonserven, Milch oder Säfte dürfen gar keine Zusatzstoffe enthalten – laut Gesetz. Leider ist die Werbung mit Selbstverständlichkeiten gesetzlich nicht verboten.










